Aktuelles

Änderung Vermessungsgesetz

Seit 10. Dezember 2010 gilt in Baden-Württemberg ein neues Vermessungsgesetz. Darin werden alle Aufgaben des hoheitlichen Vermessungswesens sowie die jeweiligen Zuständigkeiten vom Gesetzgeber geregelt. Neu ist nun, dass Katastervermessungen zur Festlegung neuer Flurstücksgrenzen von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) zu erledigen sind. Seit 1. Juli 2011 gilt dies für alle Vermessungen, bei denen im Auftrag von Privatpersonen neue Flurstücksgrenzen (Flurstückszerlegung) vermessen werden sollen. Die bisherige Möglichkeit, einen Vermessungsantrag beispielsweise beim Vermessungsamt zu stellen, entfällt damit. Ab 1. Januar 2014 gilt dies auch für die Kommunen.

Anja Uttenweiler ist seit dem Jahr 2000 als Vermessungsingenieurin öffentlich bestellt und als solche tätig. Für die erweiterten Aufgaben ist unser Büro bestens gerüstet. Wir führen ein modernes und auf dem neuesten Technologiestand ausgerüstetes Büro mit vier Vermessungsingenieuren und drei Vermessungstechnikern. Unser Aufgabenspektrum umfasst alle Bereiche des Vermessungswesens mit Schwerpunkt in der Katastervermessung.

VERMESSUNGSBÜRO UTTENWEILER
Isinger Straße 12
D-72336 Balingen
Anfahrtsbeschreibung


Tel: 07433/26089-0
Fax: 07433/26089-20
E-Mail: info(at)vermessungsbuero-uttenweiler.de

Öffnungszeiten:
Mo-Do: 7:30 - 12:00 Uhr
           13:00 - 17:00 Uhr
Fr:        7:30 - 12:30 Uhr

Letzte Änderung: Mittwoch, 16.09.2020     | Erstellt TYPO3-Beratung.com, Nürtingen/Balingen